15. März 2012 – 19:58
Für uns Ärzte ist Qualitätssicherung schon lange Pflicht. Warum nicht für Politiker?! Hier ein denkenswerter Entwurf aus einem großen Ärzteforum:
Die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur Förderung der politischen Kompetenz (QSVBFöpoKop)
§ 1 Zweck der Richtlinie
Die zu Lasten des Steuerzahlers erbrachten politischen Leistungen müssen – unabhängig vom Ort der Leistungserbringung des Politikers – dem jeweiligen Stand der sozialökonomischen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Überprüfung politischer Leistungen im Einzelfall durch Stichproben ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Förderung der fachlichen Qualität und für die Wiederwählbarkeit des politischen Mandatsträgers.
§ 2 Qualitätssicherungs-Kommissionen
Für die Durchführung von Stichprobenprüfungen werden die entsprechenden Kommissionen eingerichtet. Sie setzen sich aus mindestens drei im jeweiligen Fachgebiet besonders berufserfahrenen Experten zusammen. Mindestens ein Mitglied muss Nationalökonom sein.
§ 3 Umfang und Auswahl der Stichprobenprüfung
Der Umfang der Stichprobenprüfungen muss sich auf aussagekräftige Ergebnisse stützen können. Es müssen nachvollziehbare begründete Stellungnahmen des Politikers über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren vorliegen. Wiederholen sich die Stellungnahmen, ohne etwas Neues zu bringen, in mehr als zwei aufeinander folgenden Polit-Talk-Runden in öffentlich-rechtlichen sowie privaten Medien und entsprechend in Printmedien, so sind diese in Abzug zu bringen und können im Rahmen der Qualitätsprüfung nicht angerechnet werden.
§ 4 Ergebnisse der Stichprobenprüfung
Stufe I keine Beanstandungen
Wählerauftrag verstanden. Politiker mit Format. Die Reformvorschläge sind nachvollziehbar und regelgerecht im Sinne der Verfassung. Reform überdauert kritiklos mehr als zwei Legislaturperioden.
Keine Beanstandungen. Bestätigung, dass die Leistungen im Rahmen des Mandats den Qualitätsanforderungen entsprechen. Fachlich profunde Kenntnisse über die von ihm geforderten Spezialthemen.
Stufe II geringe Beanstandungen
Die eröffnete politische Diskussion und damit verbundene Zielsetzung ist eingeschränkt. Der Sachverständigenrat (jährlich) und alle vier Jahre die Wähler empfehlen die Beseitigung der festgestellten Mängel bei Reformversuchen, gegebenenfalls verbunden mit einem Beratungsgespräch. Empfehlung: RLV-Kurs (Rede langsam vollständig).
Stufe III erhebliche Beanstandungen
Völlig unzureichende Fachkenntnisse. Falsche oder fehlende Schlussfolgerungen bei Reformvorhaben, Vorprüfungen nur einseitig gesehen. Spitzenredefluss nicht nachvollziehbar. Verpflichtung zur Fortbildung im gewählten Spezialbereich innerhalb der Legislaturperiode. Erste Talkrunde und/oder öffentliches Auftreten vor der nächsten Wahl erst nach erfolgreichem Kolloquium mit unabhängigen Fachleuten möglich. Wahlkreisbegehung möglich!
Stufe IV schwerwiegende Beanstandungen
Die Verlautbarungen sind nur eine Aneinanderreihung von Worthülsen: Endlosschwätzer! Satellitenkreischer! Völlig unzureichende politische und soziale Kompetenz. Stellt nur sein Ego ins Rampenlicht und nicht die Arbeitsinhalte. Muss noch viel lernen. Wiederwahl erst in der auf die Qualitätsprüfung folgenden übernächsten Legislaturperiode möglich. Erfüllung von Auflagen: Auswendiglernen von mindestens 200 EU-Richtlinien, die in einem Kolloquium abgehört werden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit Kraft.
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