Qualitätssicherungsvereinbarung für Politiker
15. März 2012 – 19:58Für uns Ärzte ist Qualitätssicherung schon lange Pflicht. Warum nicht für Politiker?! Hier ein denkenswerter Entwurf aus einem großen Ärzteforum:
Die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur Förderung der politischen Kompetenz (QSVBFöpoKop)
§ 1 Zweck der Richtlinie
Die zu Lasten des Steuerzahlers erbrachten politischen Leistungen müssen – unabhängig vom Ort der Leistungserbringung des Politikers – dem jeweiligen Stand der sozialökonomischen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Überprüfung politischer Leistungen im Einzelfall durch Stichproben ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Förderung der fachlichen Qualität und für die Wiederwählbarkeit des politischen Mandatsträgers.
§ 2 Qualitätssicherungs-Kommissionen
Für die Durchführung von Stichprobenprüfungen werden die entsprechenden Kommissionen eingerichtet. Sie setzen sich aus mindestens drei im jeweiligen Fachgebiet besonders berufserfahrenen Experten zusammen. Mindestens ein Mitglied muss Nationalökonom sein.
§ 3 Umfang und Auswahl der Stichprobenprüfung
Der Umfang der Stichprobenprüfungen muss sich auf aussagekräftige Ergebnisse stützen können. Es müssen nachvollziehbare begründete Stellungnahmen des Politikers über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren vorliegen. Wiederholen sich die Stellungnahmen, ohne etwas Neues zu bringen, in mehr als zwei aufeinander folgenden Polit-Talk-Runden in öffentlich-rechtlichen sowie privaten Medien und entsprechend in Printmedien, so sind diese in Abzug zu bringen und können im Rahmen der Qualitätsprüfung nicht angerechnet werden.
§ 4 Ergebnisse der Stichprobenprüfung
Stufe I keine Beanstandungen
Wählerauftrag verstanden. Politiker mit Format. Die Reformvorschläge sind nachvollziehbar und regelgerecht im Sinne der Verfassung. Reform überdauert kritiklos mehr als zwei Legislaturperioden.
Keine Beanstandungen. Bestätigung, dass die Leistungen im Rahmen des Mandats den Qualitätsanforderungen entsprechen. Fachlich profunde Kenntnisse über die von ihm geforderten Spezialthemen.
Stufe II geringe Beanstandungen
Die eröffnete politische Diskussion und damit verbundene Zielsetzung ist eingeschränkt. Der Sachverständigenrat (jährlich) und alle vier Jahre die Wähler empfehlen die Beseitigung der festgestellten Mängel bei Reformversuchen, gegebenenfalls verbunden mit einem Beratungsgespräch. Empfehlung: RLV-Kurs (Rede langsam vollständig).
Stufe III erhebliche Beanstandungen
Völlig unzureichende Fachkenntnisse. Falsche oder fehlende Schlussfolgerungen bei Reformvorhaben, Vorprüfungen nur einseitig gesehen. Spitzenredefluss nicht nachvollziehbar. Verpflichtung zur Fortbildung im gewählten Spezialbereich innerhalb der Legislaturperiode. Erste Talkrunde und/oder öffentliches Auftreten vor der nächsten Wahl erst nach erfolgreichem Kolloquium mit unabhängigen Fachleuten möglich. Wahlkreisbegehung möglich!
Stufe IV schwerwiegende Beanstandungen
Die Verlautbarungen sind nur eine Aneinanderreihung von Worthülsen: Endlosschwätzer! Satellitenkreischer! Völlig unzureichende politische und soziale Kompetenz. Stellt nur sein Ego ins Rampenlicht und nicht die Arbeitsinhalte. Muss noch viel lernen. Wiederwahl erst in der auf die Qualitätsprüfung folgenden übernächsten Legislaturperiode möglich. Erfüllung von Auflagen: Auswendiglernen von mindestens 200 EU-Richtlinien, die in einem Kolloquium abgehört werden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit Kraft.
8 Kommentare zu “Qualitätssicherungsvereinbarung für Politiker”
Moin.
Vom Standpunkt des Politikwissenschaftlers hat der Entwurf gewisse Mängel. Man muss daher die Thematik anproblematisieren. Erläuterung: A. ist wenn ich nichts zum Thema weiß, aber dennoch etwas gesagt haben möchte (zu finden bei Jauch, Illner, Will: ist dort technischer Standard.)
Zu § 1: Die Zielsetzung eines Gesetzes/Verordnung/Verwaltungsentscheidung gehört nicht in den Text, sondern in die Präambel. Dort erklärt der Gesetzes-/Verordnungsgeber seine lauteren Absichten. Hilfsweise zu konsultieren 96/53 EG oder 71/320 EG.
Anzuproblematisieren ist in § 1 auch der Begriff der „politischen Leistungen.“ Was soll das sein? Beispiel: 125 Milliarden Euro in einer Nacht an DBank, Allianz zu verschenken (wg. HRE): ist das eine p.L.? 5 Euro monatlich für Hartz4- Kinder zu verweigern?. Es stellt sich auch die physikalische Frage. Leistung ist Arbeit pro Zeiteinheit. Kann man bei Politikern überhaupt Arbeit feststellen?
Das Thema wird hier nicht weiter verfolgt.
Zu § 2. Stichprobe ist ein veraltetes Verfahren zur Überwachung von Qualität. Wir arbeiten im normalen Leben nach kai-zen, vulgo kontinuierliche Verbesserung. Der Prozess- Gedanke ist Politikern absolut fremd, er/sie kann nur von Wahltermin zu Wahltermin. Was wir brauchen, ist also die kontinuierliche Optimierung. Es ist in der Politikwissenschaft allerdings strittig (und bereits anproblematisiert!), ob das im bundesdeutschen Parteiensystem überhaupt geht. Eher ist es umgekehrt. Anhand von Guido, Christian, Friedrich etc. müssen wir auch den Prozess der Rückent- (ab-)wicklung des Politikers einkalkulieren. Also das vorzeitige Altern (politisch). Das möchten bitte die anwesenden Ärzte anproblematisieren.
ZU § 3: Wenn wir einig sind, dass Politiker kontinuierlich optimiert werden müssen, sollten wir die bewährten Programme der Industrie wie SQAS (safety and quality assessment system) auf Basis eines BBS (behavior based safety) einführen. Der Vorteil ist: SQAS und BBS sind jedem MBA geläufig. Ein einziger master of business administration würde die Leistungsoptimierung unserer Politiker so ohne die Verwendung einer einzigen balanced score card hinbekommen.
(Wutanfall Ende)
gruß f
geschrieben von Folkher Braun am 18. Mrz, 2012
Bringt mich zum Schmunzeln – danke!
geschrieben von technikheini am 21. Mai, 2012
Das sehe ich genau so. Wie so oft, gut gedacht ist nicht gleich gut umgesetzt…
geschrieben von Hausverwaltung Essen am 07. Jun, 2012
Hallo,
also wie so eine Qualitätssicherung aussieht am Ende ist eine Sache, aber das es so was geben sollte eine andere. Normalerweise ist die Wiederwahl ja Ausdruck von gut gemacht oder eben nicht, aber das funktioniert leider nur noch begrenzt.
Daher Qualitätsmanagement wie in jeder größeren Firma, bei den Gehältern von Politikern auch angebracht.
geschrieben von Quentin am 15. Jun, 2012
Also mir gefällt §5 am besten! Das muss auch mal gesagt werden – gerne auch mit ein bisschen mehr Kraft! 😀
geschrieben von Karla am 23. Okt, 2012
Hallo,
QS für Politiker? Bin ich sofort dabei. Ich fürchte nur, dass es da nicht viel zu sichern gibt…QE für Qualitätsentwicklung wäre wohl erst einmal vorrangig dran. Aber wenn es soweit ist, stelle ich mich gerne zum Abfragen der Auflagen aus der Stufe IV zur Verfügung 🙂
geschrieben von Petra am 21. Nov, 2012
Hallo, durchaus lange überfällig bleibt dem fast nichts hinzuzufügen – §5 spricht auch mich sehr an 😉
geschrieben von Anja am 23. Nov, 2012
Sehr gut! Weiter so!
Noch was anderes: LKW Fahrer haben Lenkzeiten von max. 8 Stunden. Warum dürfen Chirurgen 24 Stunden und länger operieren???
Gruß
Ute
geschrieben von Heilpraktikerin Hamburg am 08. Mrz, 2013